.Name der Hebamme: Celina-Sophie Kuhl
Leistungsbereiche: 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die von der freiberuflich tätigen Hebamme Celina-Sophie Kuhl im Rahmen ihrer Tätigkeit erbracht werden – insbesondere Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschaftsbetreuung und Wochenbettbetreuung.
Die AGB gelten gegenüber allen Klientinnen/Klienten („Leistungsempfängerinnen/
Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Die Hebamme erbringt Leistungen im Rahmen des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V sowie ggf. individuell vereinbarte zusätzliche Leistungen (z. B. IGeL – individuelle Gesundheitsleistungen).
Gesetzlich versicherte Klientinnen haben Anspruch auf Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst Leistungen können als private Leistungen vereinbart werden.
Der Leistungsumfang richtet sich nach den Vorgaben des Hebammenhilfevertrags (§ 134a SGB V) sowie den individuell vereinbarten Leistungen. GKV-
Schwangerschaftsbetreuung, Wochenbettbetreuung sowie Kurse (Geburtsvorbereitung) werden von der Hebamme gemäß den aktuellen Vorgaben der Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
Werden Leistungen in Anspruch genommen, die nicht (oder nicht mehr) über die GKV erstattungsfähig sind, wird dies vorab vereinbart und als private Leistung gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Anmeldung zu einem Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurs verpflichtet sich die Teilnehmerin, die Teilnahme verbindlich zu buchen.
Angaben zur Schwangerschaft bzw. bereits in Anspruch genommene Leistungen bei einer anderen Hebamme sind korrekt anzugeben.
Versäumte Kursstunden können nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Regelungen nachgeholt werden; Voraussetzung hierfür und Einzelheiten werden gesondert geregelt
Die Hebamme behält sich vor, einzelne Kursstunden zu verlegen oder durch eine Vertretung durchführen zu lassen. In diesem Fall wird die Teilnehmerin informiert, und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, solange ein gleichwertiger Ersatz geboten wird.
Für gesetzlich versicherte Teilnehmerinnen/Teilnehmer werden die Leistungen im Rahmen des Hebammenhilfevertrags direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet.
Für private Zusatzleistungen oder Leistungen, die nicht durch die GKV übernommen werden, gilt die Vereinbarung über die Vergütung als private Leistung (IGeL). Diese werden der Leistungsempfängerin in Rechnung gestellt.
Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Mahngebühren und Verzugszinsen können nach entsprechender Vereinbarung erhoben werden.
Wird ein Termin von der Hebamme abgesagt, so bemüht sie sich um Ersatztermin; bereits geleistete Zahlungen werden ggf. erstattet oder gutgeschrieben.
Für Schäden oder Ausfälle (z. B. Kursausfall wegen zu geringer Teilnehmerzahl) wird die Hebamme rechtzeitig informieren.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen bleibt unberührt.
Die Hebamme haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für ihre Tätigkeit im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht; die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Hebamme erfüllt die im Hebammenhilfevertrag vorgesehenen Qualitätsanforderungen und führt ein Qualitätsmanagementsystem. Hau
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet, sich bei gesundheitlichen Auffälligkeiten rechtzeitig an die Hebamme oder ärztliche Stellen zu wenden und notwendige Informationen offen zu legen.
Die Hebamme verarbeitet personenbezogene Daten der Klientin/Teilnehmerin im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorgaben (insbesondere DSGVO).
Die Klientin/Teilnehmerin stimmt der Verarbeitung ihrer Daten zu den in der Datenschutzerklärung genannten Zwecken zu.
Sofern die Anmeldung/ Buchung online oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgt, gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsschluss (§ 312g BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB). Näheres wird in einer gesonderten Widerrufsbelehrung geregelt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht. Sofern zulässig, ist der Gerichtsstand der Sitz der Hebamme